Gesundheitscheck

Viele gesunde junge Menschen kommen in meine Praxis und fragen mich nach einem Gesundheitscheck. Es kommt auch vor, dass ich direkt aufgefordert werde, eine Laboruntersuchung durchzuführen, um zu kontrollieren, ob denn „alles ok sei“. Die Motivation und das Bedürfnis nach solch einer Routinekontrolle sind mir vollkommen verständlich. Jedoch ist hier die Gesetzeslage eindeutig. Die Krankenkassen übernehmen Leistungen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Erkrankung. Die Situation, dass ein gesunder Mensch, welcher sich auch gesund fühlt, nach einer Routine- oder Vorsorgeuntersuchung nachsucht, ist in der Vorstellung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorhanden. Zumindest nicht in einem Lebensalter zwischen 18 und 35 Jahren. Nun ist es in den meisten Fällen so, das ein Behandlungsfall durch einen Arztbesuch ausgelöst wird. Zumindest können die Patienten unserer Praxis eine orientierende körperliche Untersuchung erwarten, wenn sie dies wünschen. Weiterführende Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktionsprüfung oder Laboruntersuchungen obliegen der strengen Indikation für den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose. Ist diese Indikation nicht gegeben, muss die Durchführung einer solchen Routineuntersuchung privat in Rechnung gestellt werden. Dazu sind wir als Ärzte im Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet. Ein Arzt, welcher eine medizinisch nicht notwendige Untersuchung veranlasst oder durchführt, kann in Regress genommen werden, sprich, er muss diese Untersuchung im Ernstfall selbst tragen. Daher ist es wichtig, in einem ersten Gespräch herauszufinden, was medizinisch notwendig ist und welche Leistungen auf Wunsch durchgeführt werden können. Ich vertrete zwar die Meinung, das Vorsorge besser als Nachsehen ist, muss mich aber hier der aktuellen Gesetzeslage beugen. Ich lade sie daher ein, mit mir über dieses Thema weiter zu diskutieren. Mich interessiert vor allem, wie viel Eigenverantwortung man unseren Bürgern zumuten darf, wenn es um ihre Gesundheit geht.

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